Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu sexuellem Missbrauch

(LT) Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück gegen einen Mann aus dem Südkreis bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem Waisenhaus im westafrikanischen Togo über mehrere Jahre Kinder im Alter von zwei bis zwölf Jahren sexuell missbraucht hat. Dabei liegt die Strafe  im oberen Bereich des möglichen Strafrahmens. Der Angeklagte hatte nach Ansicht des Gerichts die Situation der Kinder gezielt ausgenutzt.  Den Mann erwartet jetzt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren.