Urteil in Abgasaffäre

(LT) Das Landgericht Osnabrück hat eine Klage im Zuge der sogenannten Abgasaffäre als verjährt abgewiesen. Die Kläger hatten noch im Jahr 2020 eine Klage eingereicht, um Entschädigung von Volkswagen zu erhalten. Die beiden Kläger haben ihre Autos vor Bekanntwerden der Abgasaffäre Die Verjährungsfrist für die Ansprüche beträgt in diesem Fall drei Jahre. Bislang war aber im Zuge der Abgasaffäre unklar, wann diese Frist tatsächlich begonnen hat. Das Landgericht Osnabrück folgte jetzt der Argumentation der Volkswagen AG. Demnach hätten die Kläger schon im Jahr 2016 Kenntnis über die Hintergründe der Affäre gehabt. Auch wenn Einzelheiten erst danach bekannt geworden seien, hätten die Kläger also schon damals klagen können. Damit ist die Verjährungsfrist mittlerweile verstrichen. Das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig, es handelt sich außerdem um eine Einzelfallentscheidung.