Urteil zu Dreifachmord ist rechtskräftig

(LT) Die Urteile zum Dreifachmord im ostwestfälischen Hille im Landkreis Minden-Lübbecke sind rechtskräftig. Nachdem das Landgericht Bielefeld zwei Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Revision verworfen. Im Jahr 2018 wurden in Hille die Leichen von drei Männern ausgegraben. Laut dem Urteil des Landgerichts haben die beiden Männer sie aus Habgier getötet.