Staatsanwaltschaft ermittelt nach Schiffsunglück gegen Kapitän

(LT) Nach einem Schiffsunglück auf dem Dortmund-Ems-Kanal hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt einen Strafbefehl für den Kapitän beantragt. Das Güterschiff war im Mai während der Fahrt mit einer Betonbrücke zusammengestoßen. Ein Stück der Brücke brach daraufhin ab und fiel in den Kanal. Sie muss jetzt abgerissen und neu gebaut werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kapitän vor, dass er die Durchfahrtshöhe nicht beachtet hat. Er sei verpflichtet gewesen, die Höhe des Schiffes durch den Tiefgang zu regulieren.