Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizisten ein

(HW) Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt. Dem Polizeibeamten wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, da er im Juni einen 23-Jährigen mit seiner Dienstwaffe tödlich verletzt hatte. Laut Staatsanwaltschaft wird die Schussabgabe des Polizisten durch das Notwehrrecht gedeckt. Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, dass der 23-jährige Mann mit einem Messer bewaffnet war. Auch nach mehrmaliger Aufforderung legte er dies nicht nieder. Erst als sich der Angreifer bereits in unmittelbarer Nähe zu dem Polizeibeamten befand, hat dieser einen Schuss in den Oberschenkel des Mannes abgegeben. Dieser Schuss hat die Beinarterie getroffen, was zu einem erheblichen Blutverlust und letztlich zum Tod geführt hat.

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