Grobe Verstöße gegen Corona-Vorschriften in einer Osnabrücker Diskothek

(PM) Bei einer gemeinsamen Kontrolle haben die Ordnungsbehörde der Stadt Osnabrück und die Polizeiinspektion Osnabrück in der Nacht zu Samstag in einer Diskothek an der Pagenstecherstraße grobe Verstöße gegen die Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie festgestellt. Anstatt des erlaubten Betriebes als Schank- und Speisebetrieb stellten die Einsatzkräfte fest, dass dort eine Diskothek mit einer gut gefüllten Tanzfläche betrieben wurde. Neben Verstößen gegen die Maskenpflicht bei den meisten der rund 200 Gäste wurden auch Dokumentationspflichten von Gästedaten verletzt.

„Die Niedersächsische Corona-Verordnung verbietet das Betreiben von Clubs und Diskotheken. Dieses Verbot wurde hier ignoriert“, sagt Sozialvorstand Katharina Pötter. Wegen dieser massiven Verstöße hat die Ordnungsbehörde der Stadt Osnabrück die sofortige Schließung des Betriebes bis Sonntag, 30. August, 24 Uhr angeordnet. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Betreiber der Diskothek muss nun mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, planen Stadt und Polizei weitere Kontrollen. „Viele Menschen schränken ihren Alltag wegen der Pandemie ein“, so Pötter. „Wir werden auch zukünftig kontrollieren, um zu verhindern, dass durch den Eigensinn Weniger die breite Mehrheit gefährdet wird.“