Körperverletzung durch Hund

(LT) Laut einem Urteil des Landgerichts Osnabrück kann der Angriff durch einen nicht angeleinten Hund Körperverletzung sein. Auslöser war der Prozess um einen Schäferhund, der eine Frau zu Fall gebracht hatte. Der Hund war nicht angeleint gewesen und hatte auch nicht auf die Rufe des Besitzers reagiert. Dabei hat die Frau Verletzungen im Hals- und Kopfbereich erlitten. Das Landgericht hat den Hundebesitzer jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seiner Sorgfaltsplicht nicht nachgekommen sei. Es hat die Geldsumme aber niedriger angesetzt als das Amtsgericht Bersenbrück in einem früheren Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.