Düngesperrfrist endet diese Woche

(HW) Ende dieser Woche endet die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berichtet, dass Landwirt*innen damit ab Anfang Februar diese Düngemittel wieder auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen können. Die Sperre für das Düngemittel wurde verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt. Ab Anfang Februar bis zum Einsetzen der Vegetation bestehe auf Grünlandflächen jedoch kein nennenswertes Risiko von Stickstoffverlusten. In dieser Zeit sind die Ammoniakverluste geringer als bei einer Ausbringung im wärmeren März.

Bild: Die streifenförmige, bodennahe Ausbringung von flüssigem organischem Dünger – hier ist ein Güllefass mit Schleppschlauchverteiler während einer Maschinenvorführung der LWK zu sehen – hat gegenüber herkömmlicher Verteiltechnik unter anderem den Vorteil, dass deutlich weniger Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre abgegeben werden. Auf bestelltem Ackerland ist diese Art der Gülle-Ausbringung mittlerweile Vorschrift.

Copyright: Archivfoto: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen