Fall Holt doch vor Landgericht Osnabrück

(LT) Das Landgericht Osnabrück muss sich jetzt doch noch in einem Berufungsverfahren mit dem früheren Windkraftunternehmer Hendrik Holt beschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg hervor, das damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gefolgt ist. Außerdem muss Holt laut dem Urteil wegen des komplexen Verfahrens weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Osnabrück hatte in einem Berufungsverfahren das Urteil und den Haftbefehl wegen einer fehlerhaften Anklageschrift aufgehoben.