Wo gibt es noch eine Testpflicht?

(LT) Weil die 7-Tage-Inzidenzen in der Region Osnabrück stabil unter dem Grenzwert 35 liegen, gibt es an vielen Stellen keine Testpflicht mehr. Die Stadt Osnabrück informiert jetzt darüber, bei welchen Veranstaltungen und Einrichtungen die Menschen weiterhin eine negativen Corona-Test oder den Nachweis für eine vollständige Impfung brauchen.

Die Testpflicht gilt…

  • Bei privaten, geschlossenen Feiern in der Gastronomie. Die dürfen mit bis zu 100 Personen stattfinden.
  • In Clubs, Diskotheken, Bars und Shisha-Bars
  • Outdoorveranstaltungen ab 250 Besucher*innen
  • Bei Übernachtungen in Hotels müssen die Gäste sich bei der Anreise und dann zweimal wöchentlich testen lassen
  • Bei touristischen Busreisen
  • Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen
  • Beim Betreten einer Schule. Lehrkräfte und Schüler*innen testen sich zweimal wöchentlich.
  • Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder über den Grenzwert 35 steigen, gelten dann neue Einschränkungen.