Landkreis Osnabrück legt Beschwerde gegen Gericht ein

(AA) Der Landkreis Osnabrück hat Beschwerde gegen einen Entscheid des Osnabrücker Verwaltungsgerichts eingelegt. Nach übereinstimmenten Medienberichten hatte das Verwaltungsgericht die offensive Bewerbung der Luca-App durch den Gesundheitsdienst für unzulässig erklärt. Der Gesundheitsdienst zeigte das Logo der Kontaktnachverfolgungs-App auf seiner Seite. Ein App-Entwickler aus Wallenhorst reichte Klage dagegen ein mit der Begründung, das Vorgehen des Gesundheitsdienstes erschwere die ohnehin schon problematische Marktsituation zusätzlich. 14 Landesgesundheitsämter, auch das in Niedersachsen, haben Lizenzen für die Luca-App erworben und den kommunalen Gesundheitsdiensten zur Verfügung gestellt.

Symbolbild: Gericht

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