Amtsgericht Bad Iburg: Sparkasse muss Kunden Geld erstatten

(MO) Banken und Sparkassen müssen ihren Kundinnen und Kunden Geld erstatten, das nach einem EC-Karten-Diebstahl abgehoben wurde. Das hat das Amtsgericht Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) entschieden. Ein Geldinstitut müsse nur dann nicht zahlen, wenn es nachweisen kann, dass die Kundin oder der Kunde fahrlässig mit ihrer oder seiner Geheimzahl umgegangen ist. Konkret geht es um einen Fall, bei dem einem Mann die EC-Karte geklaut wurde. Danach hoben die Diebe 900 Euro von seinem Konto ab. Seine Geheimzahl wurde offenbar vorher schon ausgespäht. Weil seine Sparkasse nicht nachweisen konnte, dass er seine Geheimzahl nicht genug geschützt hat, muss sie ihm das Geld erstatten.