3G-Regel in Bussen der VOS

(PM) Ab Mittwoch, 24. November, gilt im bundesweiten Nahverkehr und somit auch in den Bussen der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) die 3G-Regel. Fahrgäste müssen ihre Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test auf Verlangen vorweisen, um die Busse nutzen zu dürfen. Die VOS wird ab sofort entsprechende Stichprobenkontrollen im gesamten Tarifgebiet durchführen.

 

Grundlage der schärferen Corona-Regeln im Nahverkehr ist das heute in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz. Mitfahren darf demnach nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App und mit gültigem Personalausweis belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist. Dabei darf der negative Corona-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden alt sein. (PCR-Test 48 Stunden). Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmeregelungen: Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler brauchen keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

 

3G-Nachweise sind vorzuzeigen

Für die Stichprobenkontrollen setzt die VOS externe Dienstleister ein, die bereits die Fahrscheinkontrollen durchführen. Die 3G-Nachweise sind den Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kontrolleure können sich entsprechend ausweisen und werden in den Bussen im gesamten VOS-Gebiet unterwegs sein. Hinweise zur verpflichtenden 3G-Regel gibt es in den Bussen, auf der VOS-Webseite www.vos.info sowie in der VOSpilot-App.