Hotelrohbau am Rubbenbruchsee muss weg

Im Streit um das nicht fertiggestellte Hotel am Osnabrücker Rubbenbruchsee hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg der Stadt rechtgegeben. Der Hotelrohbau müsse abgerissen werden, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 ME 136/21). Die Stadt hatte den Abriss vor fünf Jahren verfügt und im Frühjahr ein Zwangsgeld angedroht, falls das Gebäude nicht im Sommer abgerissen werde. In einem ersten Verfahren gegen den Abriss hatte der Kläger 2019 seine Klage zurückgenommen und danach der Stadt das Gebäude für einen Bagatellbetrag angeboten. Im vorigen Jahr verkaufte er einen Großteil seiner Anteile an dem Rohbau aber an einen anderen Investor. Seinen Eilantrag gegen die Abrissverfügung hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück bereits im September abgelehnt. Auch mit der Beschwerde dagegen scheiterte er nun vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.