Ab Warnstufe 2: 2G und FFP2-Masken im Einzelhandel

(AA) Von Samstag an gilt in Niedersachsen die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Dann haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in den Geschäften. Der Landtag hat dafür gestern den Weg frei gemacht. Damit setzt die Landesregierung die Vorgaben der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz um. Der Zutritt zum Einzelhandel wird damit ab Warnstufe 2 auf Geimpfte und Genesene Personen begrenzt. Das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Im Einzelhandel soll es ab Warnstufe 2 außerdem eine strenge Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geben.

Bild: Landtag Niedersachsen ©Landtag Niedersachsen