Feuerwerksverbot in Osnabrück

(LT/PM) Die Stadt Osnabrück hat drei Bereiche ausgewiesen, in denen an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot gilt. Betroffen sind davon laut einer Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück Bereiche in der Innenstadt, um den Schlossgarten und am Westerberg. Dort ist von 21 Uhr an Silvester bis 7 Uhr an Neujahr das Abbrennen und auch das Mitführen von Pyrotechnik untersagt. Mit dieser Anordnung setzt die Stadt Osnabrück die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen um.

In der Altstadt gilt es im Bereich innerhalb von Natruper-Tor-Wall – Bierstraße – Markt – An der Marienkirche – Markt – Domhof – Nikolaiort – Krahnstraße – Dielingerstraße – Heger-Tor-Wall – Natruper-Tor-Wall. Im Bereich Neumarkt/Schlossgarten gilt das Verbot für den Schlossgarten einschließlich der nach Westen angrenzenden Bereiche bis zum Schlosswall sowie am Neuen Graben und am Neumarkt. Am Westerberg fällt der Edinghäuser Weg zwischen Händelstraße und Albrechtstraße/Blumenthalstraße einschließlich der abzweigenden Seitenwege.

 

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