Landkreis warnt vor Spaziergängen

(LT) Der Landkreis Osnabrück rät in einer Mitteilung allen Gegner der Corona-Maßnahmen nicht an den sogenannten Spaziergängen teilzunehmen, sondern nur an angemeldeten Demonstrationen. Diese müssen 48 Stunden vor Beginn offiziell angemeldet werden. Die zufälligen Spaziergänge seien ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Aktuell dürfen sich wegen der Weihnachtsruhe nur 10 Personen über 14 Jahren treffen. Bei offiziellen Demonstrationen und Versammlungen gilt diese Regel nicht. Der Landkreis Osnabrück weist auch darauf hin, dass bei der Teilnahme an einem der Spaziergänge ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht.

 

Symbolbild ©OS-Radio 104,8