Mann nach Ermittlungen von Osnabrücker Zoll verurteilt
(AA) Nach Ermittlungen des Osnabrücker Zolls ist ein Firmeninhaber unter anderem wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden und gilt zusätzlich als vorbestraft. Laut Mitteilung des Hauptzollamts Osnabrück hat der Mann weiterhin Sozialbeiträge für seine Beschäftigten nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt. Außerdem hinterzog der Firmeninhaber Beiträge für Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Noch dazu versuchte er mit Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen, Schwarzlohnzahlungen an Mitarbeitende abzudecken.
Symbolbild ©Zoll Osnabrück