Mehr Zuschauer: Fußballvereine stellen Eilantrag bei Gericht
(SW) Wie angekündigt hat der VfL Osnabrück gestern (07.02.) gemeinsam mit Eintracht Braunschweig und dem SV Meppen einen Normenkontrolleilantrag beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, weiterhin nur 500 Zuschauer in den Stadien zuzulassen. Niedersachsen folgt damit nicht der bundeseinheitlichen Empfehlung der Länderkonferenz. Demnach wären bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen. Ziel der Vereine ist es, bereits die Ligaspiele am kommenden Wochenende (11. bis 14. Februar) wieder mit einer höheren Zahl an Zuschauern im Stadion austragen zu können.