OVG Lüneburg: Weiterhin Testpflicht über Kita-Kinder
(AA) Die Testpflicht für Kita-Kinder in Niedersachsen bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat einen Eilantrag von Eltern aus Hannover abgelehnt, berichtet der NDR. Die Eltern wollten mit ihrem Antrag erreichen, dass die Pflicht, Kita-Kinder dreimal pro Woche auf das Coronavirus zu testen, außer Kraft gesetzt wird. Sie hatten argumentiert, die regelmäßigen Tests zu Hause wirkten sich negativ auf das Eltern-Kind-Verhältnis aus. Außerdem flache die Omikron-Welle ab. Die Lüneburger Richter halten die Regelung für rechtmäßig und weiterhin erforderlich. Die Zahl der Corona-Ausbrüche in Kindertageseinrichtungen sei seit Jahresbeginn deutlich gestiegen und die Omikron-Variante sei sehr infektiös. Außerdem belaste ein zu Hause durchgeführter Selbsttest die Kinder lediglich gering.
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