Osterfeuer wieder möglich

(PM) In den vergangenen zwei Jahren wurden die Oster- und Brauchtumsfeuer aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. In diesem Jahr werden die Osterfeuer unter Berücksichtigung der geltenden Schutzvorkehrungen und den ab dem 20. März vorgesehenen Lockerungen wieder möglich sein. Das Abbrennen richtet sich damit wieder nach den örtlichen Satzungen und Regelungen. Für die Genehmigung ist die örtliche Gemeinde zuständig.

Es ist verboten, Abfälle jeglicher Art zu verbrennen. Das Abbrennen des Oster- und Brauchtumsfeuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Sicherheitsabstände zur nächsten Bebauung eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um Tieren, die dort einen Unterschlupf gefunden haben, die Möglichkeit zur Flucht zu geben. Bei Rückfragen stehen die örtlichen Gemeinden und der Landkreis Osnabrück gerne zur Verfügung.