Sperrstundenregelung rechtswidrig
(AA)Die Corona-Sperrstundenregelung in Osnabrück war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden und bekanntgegeben. Im Herbst hatte die Stadt Osnabrück eine Sperrstunde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Von 23 Uhr bis 6 Uhr sollte Nachtruhe herrschen. Bereits nach wenigen Wochen hatte die Stadt die Verfügung schon wieder außer Kraft gesetzt. Trotzdem klagte ein Osnabrücker Kneipeninhaber, weil er befürchtete, dass die Stadt wieder eine Sperrstunde festlegen könnte – und bekam nun Recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Symbolbild ©verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de