Welche Veranstaltungen sind an Ostern nicht erlaubt?
(AA)Nach den Regelungen im Niedersächsischen Feiertagsgesetz sind öffentliche Tanzveranstaltungen seit heute 5 Uhr morgens bis zum Ablauf des Karsamstags, 24 Uhr nicht erlaubt. Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass eine Veranstaltung als öffentlich gilt, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, mit Eintritt oder ohne. Gegen die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik am heutigen Gründonnerstag und Karsamstag sei dagegen nichts einzuwenden. Am Karfreitag seien darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen nur dann erlaubt, wenn sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und auch nur dann, wenn sie ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.
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