Verlängerung der Corona-Maßnahmen

(LT) Die niedersächsische Landesregierung hat die geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 22. Juni verlängert. Enthalten sind einzelne Änderungen, die ab heute in Kraft treten. In der aktuellen Verordnung gibt es Lockerungen bei der Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen. Wenn die Leitung der jeweiligen Einrichtung zustimmt, reichen dort ab sofort medizinische Masken. Außerdem müssen sich Menschen in Flüchtlings- und Asylbewerberheimen nicht mehr zweimal in der Woche testen lassen. Dort reicht jetzt ein Test bei Aufnahme in der Einrichtung.

 

Symbolbild ©Juraj Varga auf Pixabay