Bundesjustizministerium mit Klage erfolgreich
(AA)Das Bundesjustizministerium ist mit einer Klage gegen mediale Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestagswahl 2021 erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück stellte fest, dass Teile einer Pressemitteilung unrichtig waren und nicht wiederholt werden dürfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es ging um eine Meldung der Staatsanwaltschaft nach einer umstritten Ermittlungsmaßnahme im Justizministerium. Kritiker hatten damals ein Wahlkampfmanöver vermutetet. Mit der Klage wollte das Justizressort erreichen, dass der Begriff „Durchsuchung“ in der Mitteilung als rechtswidrig bezeichnet wird. Zudem sollte ein Zitat eines Behördensprechers künftig nicht wiederholt werden dürfen. In beiden Fällen gab das Gericht dem Ministerium Recht.
Die Grünen im niedersächsischen Landtag haben auf das Unterlassungsurteil gegen mediale Äußerungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft reagiert. Sie kritisierten, dass Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza offene Fragen zu der rechtswidrigen Durchsuchung im damals SPD-geleiteten Justiz- und Finanzministerium des Bundes nicht beantworte. Die CDU-Ministerin hatte sich auf Antrag der Grünen im Februar einer Befragung im Rechtsausschuss des Landtags gestellt. Da aus Sicht der Grünen Fragen unbeantwortet blieben, reichten sie einen Fragenkatalog ein. Zu diesem seien sie mehrfach vertröstet worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es, das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück lege erneut nahe, dass eine politische Motivation zugrunde liegen könnte.
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