Landkreis und Stadt warnen vor hoher Waldbrandgefahr
(SW) Wegen der anhaltend hohen Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr bei uns in der Region. Daher warnen Landkreis und Stadt Osnabrück nun gemeinsam vor leichtsinnigem Verhalten in den Wäldern und weisen auf die aktuell gültigen Vorschriften hin: Zum Schutz des Waldes und seiner Bewohner ist es verboten, in dem Zeitraum vom 1.März bis 31.Oktober in Wäldern, Mooren und Heiden sowie in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Das Grillen ist nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Autos dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs geparkt werden, weil Katalysatoren und heiße Auspuffteile Feuer auslösen können.
Zur Verhütung von Waldbränden gelten die oben genannten Verbote im Bereich des Osnabrücker Schinkelbergs per Verordnung ganzjährig. In den öffentlichen Grünflächen der Stadt Osnabrück, zu denen auch die Wälder im Eigentum der Kommune zählen, ist es ganzjährig verboten, offene Feuerstellen zu errichten oder zu betreiben. Der Landkreis Osnabrück hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 30. Juni zudem eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden erlassen.
Wer einen Brand entdeckt, sollte sofort die Feuerwehr unter Notruf 112 alarmieren.