Kaum Folgen bei zu wenig Abstand
(LT) Seit Anfang 2021 hat die Stadt Osnabrück nur zwölf Bußgeldverfahren gegen Verkehrsteilnehmende geführt, die beim Überholen den vorgeschriebenen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden wie FahrradfahrerInnen nicht eingehalten haben. Das hat ein Stadtsprecher gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung mitgeteilt. Die geringe Zahl der Verfahren liege unter anderem daran, dass die Täter nur selten auf frischer Tat ertappt werden. Laut einem Sprecher der Polizei Osnabrück greife die Abstandsregel auch nicht in jedem Fall. Er sagte gegenüber der NOZ, dass das unter anderem mit der Beschaffenheit des vorhandenen Radweges oder Schutzstreifens zusammenhängt. Laut der Berichterstattung der NOZ ist die Lage an manchen Stellen in Osnabrück dazu rechtlich nicht klar geklärt.
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