Bewährungsstrafen für Ex-Schlachthofmitarbeiter
(DPA)Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Bad Iburg gegen drei frühere Angestellte eines inzwischen geschlossenen Schlachthofes Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt. Der 46 Jahre alte frühere Geschäftsführer wurde am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, seine 33 und 35 Jahre alten früheren Mitarbeiter zu 9 Monaten. Außerdem müssen die drei Männer insgesamt 6500 Euro an den Tierschutzverein Osnabrück zahlen.
Anwälte und Staatsanwaltschaft erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Angeklagten hatten die Verstöße in der Verhandlung eingeräumt und auch ihre Reue bekundet.
Im August und September 2018 hatte die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz heimlich Videoaufnahmen in dem inzwischen geschlossenen Schlachthof von Bad Iburg gemacht. Die zum Teil in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen belegten, wie alte und kranke Tiere, die teils kaum gehen konnten, mit einer Seilwinde aus den Viehanhängern gezogen wurden. In einigen Fällen wurden auch Elektroschocker eingesetzt, um die Tiere anzutreiben. Dass die Tiere dabei unter großen Schmerzen litten, hätte allen Angeklagten klar sein müssen, sagte der Richter.
Ein Vertreter der Organisation Soko Tierschutz sprach von einem schwarzen Tag für den Tierschutz. Das Gericht habe mit dem zu milden Urteil eine Chance verpasst. Dieses Urteil schrecke künftige Täter nicht ab.
Symbolbild ©Pixabay/Arek Socha