Ausbruch der Geflügelpest in Menslage beendet

(PM)Der Ausbruch der Geflügelpest in Menslage im Landkreis Osnabrück gilt als beendet. Es wurden keine weiteren Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen festgestellt und alle erforderlichen Maßnahmen in den Sperrzonen abgeschlossen.

Damit kann auch die Sperrzone, welche sich mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erstreckt hatte, aufgehoben werden. Somit darf das Geflügel in allen Ortsteilen der Gemeinden Menslage, Berge, Eggermühlen, Bippen, Kettenkamp, Nortrup, Ankum, Badbergen und Quakenbrück auch wieder im Freien gehalten werden.

Die Aufhebung der nach dem Ausbruch der Geflügelpest am 30. August in Menslage festgelegten Schutzmaßregeln werden mit der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 12/2022 vom 29. September aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück (www.landkreis-osnabrueck.de) unter Verwaltung/Bekanntmachungen abrufbar und tritt mit Wirkung zum 30. September in Kraft.

 

Zu beachten ist, dass im Landkreis Osnabrück momentan noch die Gemeinden Quakenbrück, Gehrde und Badbergen von Restriktionen in Sperrzonen durch Geflügelpestausbrüche im Landkreis Vechta betroffen sind.

Im Nordwesten Deutschlands ist das Auftreten von Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen momentan in hoher Anzahl zu verzeichnen. Um eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand zu verhindern ist es daher unbedingt erforderlich, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin zu beachten.

Symbolbild ©Pixabay-munzelminka