Nach grausigem Fund in Bissendorf: PETA setzt Belohnung aus

(PM)Tierquäler gesucht: Einem Medienbericht zufolge entdeckte eine aufmerksame Spaziergängerin am vergangenen Montagnachmittag acht tote Katzen sowie vier noch lebende Katzenbabys in Melle. Die Frau war mit ihren beiden Hunden im Pastorenweg unterwegs, als diese sie zu einem Graben führten. Dort lagen im hohen Gras die toten Tiere, darunter zwei Mutterkatzen und sechs Katzenbabys. Inmitten der Leichname saßen vier noch lebende, wenige Wochen alte Katzenkinder. Den Fund meldete die Zeugin umgehend dem Tierheim, wo die völlig ausgehungerten Tiere nun versorgt werden. Aufgrund der Verletzungen sei davon auszugehen, dass die acht Katzen keines natürlichen Todes gestorben sind. Sie wurden für spätere Ermittlungen vom Veterinäramt gesichert. Die beiden erwachsenen Tiere waren gechipt, jedoch wurde kein Halter registriert. Das Tierheim Melle sucht nach Hinweisen: Wer Katzen vermisst oder weiß, wo plötzlich welche verschwunden sind, wird gebeten, sich unter 05422-7193 oder per E-Mail zu melden. Mutmaßlich wurde die Tat zwischen Sonntag und Montag verübt.   

 

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person oder Personen überführen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
 

„Wir möchten helfen aufzuklären, von wem die acht Katzen so grausam getötet wurden und wer die noch lebenden Katzenbabys zum Sterben zwischen den toten Katzen zurückließ“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Die jungen Katzen hätten fast nicht überlebt und mussten stundelang zwischen den kalten Leichen ihrer Artgenossen ausharren. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um so Tiere und Menschen vor weiteren Gewalttaten zu schützen.“

 

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

 

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Symbolbild ©pixabay.com