Schwarzarbeit: Geldstrafe für Geschäftsführer

(AA)Das Amtsgericht Osnabrück hat den Geschäftsführer einer Transportfirma im Emsland zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Steuern hinterzogen, Lohn vorenthalten und veruntreut hat. Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück ergaben, dass er über fünf Jahre Arbeitnehmer beschäftigt hat, ohne sie bei den Sozialkassen anzumelden. Nach Angaben des Hauptzollamts hat er außerdem seinen Beschäftigten den Lohn größtenteils schwarz ausgezahlt. Dadurch sparte sich der Beschuldigte Sozialabgaben in Höhe von mehr als 58.000 Euro. Außerdem hinterzog er noch Steuern von ca. 58.200 Euro.

Symbolbild ©Pixabay/Arek Socha