Bewährung für Firmeninhaber
(AA)Das Amtsgericht Osnabrück hat den Inhaber einer Firma aus der Baubranche zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat zwischen 2017 und 2019 in mindestens 40 Fällen seinen Mitarbeitern den Mindestlohn nicht gezahlt, heißt es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Osnabrück. Der Unternehmer habe dadurch auch 11.000 Euro Abgaben nicht entrichtet. Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.
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