Landgericht erklärt Durchsuchung für unzulässig
(AA)Eine vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 ist vom Landgericht Osnabrück nun als rechtswidrig eingestuft worden. Im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls unter anderem Diensträume im Bundesfinanz- und im Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Der Beschluss des Landgerichts listet mehrere rechtswidrige Details auf. So hätte die Staatsanwaltschaft zum Beispiel vorliegende Ermittlungsergebnisse dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts konkreter vorlegen müssen. Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft das Ministerium erst um Herausgabe von Unterlagen ersuchen müssen. Im Februar hatte das Landgericht Osnabrück einen ähnlichen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts für das Bundesjustizministerium aufgehoben.
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