Gleichstellung von queeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Osnabrück wird festgeschrieben
(AM) Das Bistum Osnabrück ändert zum 1. Januar seine Grundordnung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst müssen dann keine Nachteile mehr wegen ihrer sexuellen Identität in Kauf nehmen. Die Bischofskonferenz hatte im November die Regelungen beschlossen. Im Bistum Osnabrück gibt es schon seit Februar eine freiwillige Selbstverpflichtung, die beispielsweise homo- oder transsexuelle Menschen gleichstellt. Jetzt ist die Selbstverpflichtung rechtlich bindend in der Grundordnung festgeschrieben. Die Reglung wurde angestoßen durch das öffentliche Outing von über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der katholischen Kirche.
Bild: ©Bistum Osnabrück