29 Hunde auf Grundstück – Halter vor Gericht
(LT) Vor dem Landgericht Osnabrück startet heute ein Berufungsverfahren gegen zwei Angeklagte aus Ostercappeln. Einer der beiden Männer war im November 2020 vom Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden. Er soll auf seinem Grundstück 29 Hunde gehalten haben. Mit den Haltungsbedingungen soll er gegen die Tierschutz-Hundeverordnung verstoßen haben. Der zweite Angeklagte soll ein Springmesser bei sich getragen haben, obwohl der Landkreis Osnabrück ihm den Besitz und Erwerb solcher Waffen verboten hatte. Deswegen und wegen einer früheren Tat hatte das Amtsgericht ihn zu einer 6-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Berufungsverfahren wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
Symbolbild ©Pixabay/Arek Socha