Bewährungsstrafe nach Vergewaltigung
(LT) Nach einer Vergewaltigung im vergangenen Juli hat das Amtsgericht Osnabrück auf eine Freiheitsstrafe für den Täter verzichtet. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das ist die in Deutschland höchstmögliche Bewährungsstrafe. Der Täter darf sich dem minderjährigen Opfer außerdem nicht mehr nähern und muss ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung berücksichtigte das Gericht bei diesem Urteil, dass der Angeklagte bei der Tat durch Alkohol enthemmt und nicht vorbestraft war.
Das Gericht sah es demnach aber als erwiesen an, dass der Mann das 15-jährige Opfer angesprochen habe. Anschließend habe er sich gegen eine Wand gedrückt, sie gegen ihren Willen angefasst und schließlich vergewaltigt. Laut der Berichterstattung der NOZ hat der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung erklärt, die Intensität der Vergewaltigung bewege sich aus juristischer Sicht „am unteren Rand.“ Juristisch gesehen können auch sexuelle Handlung abseits von Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung gelten, wenn sie gegen den Willen des Opfers geschehen.
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