Parkzeitbegrenzung „Am Markt“ wieder aufgehoben
(PM)Auf Basis des Naherholungskonzeptes für den Stadtteil Kloster Oesede wurde im November 2021 die Parkdauer auf den Parkflächen des Marktplatzes in Kloster Oesede auf maximal zwei Stunden begrenzt. Diese Regelung ist nun mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben worden.
Neben der Anlage eines Kulturweges und der damit verbundenen Umgestaltung des östlichen Marktplatzes in einen Verweil- und Erholungsort, wurde im Naherholungskonzept auch eine Begrenzung der Parkdauer auf den verbliebenden Flächen des Platzes beschlossen. Als Ausgleich für den Wegfall der Dauerstellplätze wurde an der Sporthalle „Zur Waldbühne“ die dort bereits zuvor vorhandene Parkfläche deutlich erweitert und ausgebaut.
In den vergangenen Monaten hat sich allerdings gezeigt, dass sich die mit dem Naherholungskonzept beabsichtigte Minimierung der dauerhaft genutzten Parkflächen auf dem Marktplatz nicht mit dem tatsächlichen täglichen Nutzungsbedarf an Parkplätzen im Kloster Oeseder Zentrum deckt. Insbesondere in den umliegenden Straßen hatte sich der Parkdruck dadurch zum Teil deutlich erhöht. Deshalb wurde nun entschieden, die zuvor angebrachten Zusatzzeichen an den Parkschildern zu entfernen, sodass auf dem Marktplatz nun wieder ohne Nutzung einer Parkscheibe und länger als zwei Stunden geparkt werden kann.
Bild: Die Zusatzschilder an der Zufahrt vom Parkplatz „Am Mark“ in Kloster Oesede sind bereits entfernt. Ab sofort kann dort wieder ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden. © Stadt Georgsmarienhütte/ Niklas Otten