Geldstrafen für Schweinemastbetreiber
(AA)Wegen zahlreicher Tierschutzvergehen in einer Schweinemastanlage im Emsland hat das Amtsgericht Papenburg die beiden Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt. Beide Unternehmer müssen demnach jeweils 8500 Euro zahlen. Damit blieb die Richterin leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Anwälte hatten Freisprüche beantragt.
Das Verfahren wurde aufgrund von heimlich gedrehten Videoaufnahmen in der Mastanlage für 15 000 Tiere in Gang gesetzt, die Tierschützer an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiter gereicht hatten. Aus Sicht des Gerichts gab es aber keine Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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