Vergewaltiger bleibt in Sicherheitsverwahrung
(MO) Ein Mann, der in Osnabrück vor 18 Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, bleibt in Sicherungsverwahrung. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und damit das damalige Urteil bestätigt. Der Täter, der vorher schon wegen eines Gewaltdelikts auffällig geworden war, war 2005 vom Landgericht Osnabrück wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nachdem er die Gefängnisstrafe verbüßt hatte, wechselte er 2011 in die Sicherungsverwahrung. Seitdem ist er Meppen untergebracht. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück überprüft regelmäßig, ob die Sicherungsverwahrung bestehen bleibt. Nach der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer von Ende 2022 kam eine Entlassung des Verurteilten in die Freiheit nicht in Betracht, dagegen legte der Verurteilte Beschwerde ein. Jetzt entschied der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück.