Landgericht Osnabrück sieht Hate Speech an mögliche Straftat
(AA)Nach Auffassung des Landgerichts Osnabrück ist Hate Speech gegen einen emsländischen Politiker als mögliche Bedrohung, also als Straftat zu werten. In diesem Fall hat das Landgericht laut einer Mitteilung einen Beschluss des Lingener Amtsgerichtes aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das Lingener Amtsgericht hatte es abgelehnt, einen Strafbefehl zu erlassen. Im konkreten Fall soll ein Anrufer dem Regionalpolitiker wörtlich gesagt haben: „Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen.“ Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung beantragt. Für das Amtsgericht Lingen hatte kein konkreter Tatverdacht bestanden, denn das Wort „Brennen“ sei metaphorisch zu verstehen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
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