Mögliches Urteil nach Tötung von Obdachlosen
(LT) Im Prozess um die Tötung eines Obdachlosen könnte es heute ein Urteil geben. Dem 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, einen Obdachlosen grundlos geschlagen und dabei tödlich verletzt zu haben. Deshalb wird ihm bei dem Prozess vor dem Landgericht Osnabrück unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Die Tat hat sich laut Anklage im September letzten Jahres in der Osnabrücker Innenstadt ereignet. Schon vorher soll der Angeklagte zwischen Juni und September letzten Jahres in zehn Fällen Menschen grundlos angegriffen und teilweise beraubt haben. Weil er bei den ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch minderjährig war, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Gericht wird es daher auch keine Verkündung des Strafmaßes geben.
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