Kurierdienstinhaberin wird wegen Sozialversicherungsbetrug verurteilt

(AM) Die Inhaberin eines Kurierdienstes wurde in Osnabrück vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4.750 Euro verurteilt. Die Geldstrafe wurde auf 190 Tagessätze festgesetzt, wodurch die Verurteilte als vorbestraft gilt. Das teilte das Hauptzollamt Osnabrück mit. Die Beschuldigte hatte Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut. Dadurch wollte sie sich 37.000 Euro Sozialversicherungsabgaben und Steuern hinterziehen. Neben den nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen muss die Verurteilte auch die Verfahrenskosten tragen.