Berufungsverfahren am Landgericht
(LT) Ein Mann muss sich heute gleich wegen mehrere mutmaßlicher Straftaten in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Er soll in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt und Polizeibeamten bei einer Kontrolle mit dem Mittelfinger beleidigt haben. Zudem hatte die Polizei bei zwei Gelegenheiten Marihuana bei ihm gefunden. Für diese und weitere Straftaten hatte das Amtsgericht Osnabrück den Mann im vergangenen Dezember unter anderem wegen Verwendens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
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