Berufungsverfahren nach möglicher Tierquälerei

(LT) Vor dem Landgericht Osnabrück geht es heute in einem Berufungsverfahren um mögliche Tierquälerei. Konkret wird dem Angeklagten aus Merzen vorgeworfen, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben. Dafür hatte ihn das Amtsgericht Bersenbrück im Januar zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro verurteilt. Der Mann soll bei dem Versuch, eine Stute in einem Anhänger zu transportieren, dem Tier Schmerzen zugefügt haben. Laut Anklage war ihm bewusst, dass das Pferd in solchen Situationen in Panik geraten war. Dennoch soll er versucht haben, die Stute mit Schlägen mit einem Besenstiel in den Transporter zu treiben. Als das nicht half, soll er eine Mistforke zur Hilfe genommen und das Tier damit verletzt haben.

 

Symbolbild ©OS-Radio 104,8