Geringe Waldbrandgefahr: Landkreis hebt Verordnung auf
(LT/PM) Nachdem der Deutsche Wetterdienst die Waldbrandgefahr in der Region Osnabrück nur noch als gering einstuft, hat der Landkreis Osnabrück die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden aufgehoben. Damit ist unter anderem das Grillen auf Grillplätzen wieder gestattet. Trotz der entspannten Lage fordert der Landkreis dazu auf, sich in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten der Region umsichtig zu verhalten. Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass trotz der Aufhebung die Ge- und Verbote des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung durchgängig gelten. Demnach ist das Entfachen eines Feuers und das Rauchen in Wald, Moor und Heide, sowie in gefährlicher Nähe davon, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich nicht erlaubt.
Sofern sich die Witterungsverhältnisse erneut ändern und eine hohe Waldbrandgefahr droht, kann der Landkreis Osnabrück erneut eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden erlassen.
Gleichzeitig fordert der Landkreis alle Waldbesucher dazu auf, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren.
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