AOK muss teures Medikamnt nicht bezhalen
(AM) Die Krankenkasse AOK muss die hohen Kosten für ein Medikament für einen todkranken dreijährigen aus dem Landkreis Osnabrück nicht übernehmen. Das hat nach Angaben des NDR das Bundesverfassungsgericht heute Morgen (4.10.) bestätigt. Das Kind leidet an der seltenen neurologischen Erkrankung Tay-Sachs und hat eine Lebenserwartung von drei bis vier Jahren. Die AOK will die 5.000 Euro im Monat nicht übernehmen, weil es keine Studien für die Wirksamkeit gäbe. Im Vorfeld hatte das Landessozialgericht schon im Sinne der AOK entschieden. Die daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde ist gar nicht zur Entscheidung angenommen worden.