Ärztekammer Osnabrück fordert Poolärzte zu Bereitschaftsdienst zuzulassen
(LR) Die Ärztekammer Osnabrück fordert die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen aufzuheben, dass Poolärzte vom Bereitschaftsdienst freizustellen sind. Poolärzte sind freiwillig im Bereitschaftsdienst arbeitende Ärzte, die auch im Ruhestand sein können. Poolärzte könnten nach Angaben der Ärztekammer Osnabrück viele Notfalldienste übernehmen und so Praxisärzte und Notaufnahmen entlasten. Falls Poolärzte nicht wieder zum Bereitschaftsdienst zugelassen werden, drohe für den Bereitschaftsdienst in Osnabrück eine Zwangseinteilung nach dem Zufallsprinzip. Außerdem müssten dann Patienten in Osnabrück und Umgebung länger auf einen Hausbesuch vom Bereitschaftsdienst warten.