Klima-Aktivistin erneut wegen Nötigung und Verleumdung verurteilt
(SW) Das Osnabrücker Landgericht hat eine Klima-Aktivistin erneut wegen Nötigung und Verleumdung verurteilt – reduzierte allerdings die zunächst festgelegte Geldstrafe. Das Gericht glaubte der 24-jährigen Frau auch im Berufungsverfahren nicht, dass sie sich auf einer Osnabrücker Polizeiwache nach ihrer Festnahme nach einem öffentlichen Sitzprotest habe nackt ausziehen müssen. Dies hatte die Aktivistin nach dem Vorfall vor zwei Jahren öffentlich behauptet. Durch das abgemilderte Urteil gelte die Studentin nicht mehr als vorbestraft. Das Urteil des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.