VfL mit Einspruch gescheitert | Strafe wegen Fan-Proteste bestätigt

(Nat) Der VfL Osnabrück ist mit seinem Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste gescheitert. Das DFB-Sportgericht bestätigte die Strafe von 20.000 Euro gegen den Verein. Der VfL überlegt nach eigenen Angaben nun, Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen oder vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Der DFB hatte den VfL zu der Geldstrafe verurteilt, nachdem Fans in drei Heimspielen Tennisbälle auf den Rasen geworfen und für Spielunterbrechungen gesorgt hatten. „Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt“, sagte VfL-Geschäftsführer Michael Welling. Wochenlang hatten Fans mehrerer Clubs gegen den geplanten Investorendeal protestiert. Der Deal platzte daraufhin.

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