IHK informiert: Was es bei Ferienjobs zu beachten gilt
(PM) Sommerzeit ist Ferienjobzeit. Viele Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Dies ist nicht nur für Schüler attraktiv. Auch Arbeitgeber profitieren, da echte Ferienjobs regelmäßig die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllen. Damit sind diese Jobs sozialversicherungsfrei.
„Allerdings muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Jugendlichen einige Regeln beachten, die insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt. So sind in Abhängigkeit des Alters die zulässige tägliche Arbeitszeit und spezielle Beschäftigungsverbote, etwa das Verbot von Nachtarbeit, einzuhalten“, erklärt IHK-Juristin Karen Barbrock. Bei minderjährigen Ferienjobbern müssen prinzipiell die Eltern ihre Zustimmung geben. Weitere Informationen hat die IHK jetzt in einem Merkblatt zusammengestellt. Es ist abrufbar unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 137123).